Beauftragte Claus: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat für eine Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz geworben. “Dass es Kindern gut geht, sollte bei all unserem Tun im Vordergrund stehen”, erklärte Claus zum internationalen Tag der Kinderrechte am heutigen Mittwoch. Vor allem, wenn es um sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern gehe, seien Kinder besonders schutzbedürftig. Sie müssten mit ihren eigenen Vorstellungen wahrgenommen und aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Deswegen brauche es einen parteiübergreifenden Konsens für eine solche Verankerung. Erst wenn die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls und die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern im Grundgesetz aufgenommen würden, könnten Kinder und Jugendliche vor allen Gewaltformen, insbesondere auch sexueller Gewalt, besser geschützt werden, so Claus.