Beauftragte: Bischöfe sollten Standards bei Aufarbeitung erhöhen

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sieht in der Gemeinsamen Erklärung der evangelischen Kirche auch einen Ansporn für die katholische Kirche. Die dort festgelegten Standards gingen in relevanten Bereichen über die Standards hinaus, auf die sich die katholische Kirche verständigt habe, erklärte Claus am Mittwoch auf Anfrage in Berlin. Immerhin seien seit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung durch die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) drei Jahre vergangen und die Erklärung könne aus den in der Zeit gemachten Erfahrungen weiterentwickelt werden.

In der am Mittwoch von der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung wird geregelt, nach welchen Kriterien und Standards eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt stattfinden soll. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte eine entsprechende Erklärung bereits vor drei Jahren unterzeichnet. In deren Folge wurden Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenräte in den Bistümern konstituiert.

Konkret nannte Claus die Rechte der Betroffenen, die in der Erklärung der evangelischen Kirche deutlich gestärkt worden seien. Auch bei der Beteiligung von Betroffenen am Aufarbeitungsprozess habe man dazugelernt, es gebe bei der evangelischen Kirche abgestufte Möglichkeiten für eine Teilnahme. Besonders froh sei sie auch darüber, so Claus weiter, dass die Diakonie „mit im Boot sei“. Damit würden auch von sexualisierter Gewalt betroffene Heimkinder miterfasst. Bei der Erklärung der DBK sei es dagegen nicht entsprechend gelungen, die Caritas mit in die Pflicht zu nehmen. Sie hoffe nun, dass Landeskirchen und Diakonie die vereinbarten Standards zügig umsetzen.

Claus betonte, sie strebe eine Weiterentwicklung der DBK-Erklärung an. Sie befinde sich mit der DBK in finalen Abstimmungen dazu. Wichtig sei es für sie, dass die Aufarbeitungskommissionen in den verschiedenen Bistümern vergleichbar arbeiteten. Für Betroffene dürfe die Aufarbeitung nicht davon abhängen, in welchem Bistum sie wohnen und wie die dortige Kommission arbeitet. Sie führte weiter aus, dass inzwischen fast alle Kommissionen einen Bericht über ihre Arbeit abgegeben hätten. Wenn alle Berichte vorliegen, könnten eine entsprechende Evaluation stattfinden. Im kommenden Oktober sei dann ein Treffen von Vertretern der Kommissionen aus den Bistümern geplant.