Beauftragte Ataman: Schutz queerer und alter Menschen ins Grundgesetz

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots von queeren und alten Menschen in die Verfassung gefordert. Der Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, sei bisher „so löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagte Ataman den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Sonntag), zu denen auch die „Braunschweiger Zeitung“ gehört. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten das Jubiläum des Grundgesetzes dafür nutzen, endlich die Lücken im Grundrechtekatalog zu schließen.“

Alle Menschen verdienten den gleichen Schutz vor Diskriminierung, betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Der Demokratie geht es so gut, wie es ihren Minderheiten geht.“ Bis 1994 seien Menschen mit Behinderung nicht im Grundrechtskatalog berücksichtigt worden, und queere Menschen warteten bis heute auf ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz. Auch vor Altersdiskriminierung schütze das Grundgesetz bisher nicht, bemängelte Ataman.