Bayern würde gegen Streichung von Abtreibungsparagraf 218 klagen

Was wird aus dem Abtreibungsparagraf 218? Wird er aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, will Bayern klagen – denn das wäre „skandalös“.

Ein Beratung ist vor einer Abtreibung in Deutschland vorgeschrieben
Ein Beratung ist vor einer Abtreibung in Deutschland vorgeschriebenImago

Die bayerische Staatsregierung will gegen eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern zu den Absichten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben.“ Die Bundesfamilienministerin „ignoriert diese Tatsache“.

Eine Streichung des Paragrafen 218 sei mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig, sagte Scharf weiter. Sollte der Paragraf 218 wirklich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, „setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein“, dass die Karlsruher Richter das neue Gesetz der Bundesregierung überprüfen, betonte sie. Der Plan wolle „ohne Not“ weiter einen „sorgsam austarierten Kompromiss“ aushebeln. Das sei skandalös.

Teilweise straffrei

Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber teilweise bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte. Eine mögliche weitere Liberalisierung soll vom Beratungsergebnis einer noch nicht berufenen Kommission abhängen.