Bayern will Stalking-Paragrafen verschärfen

Wer online unterwegs ist, soll eine größere rechtliche Handhabe gegen Belästigungen und Bedrohungen bekommen. Diesen Vorschlag macht Bayern der Justizministerkonferenz. Dabei geht es auch um Attacken aus dem Ausland.

Internetnutzer sollen künftig besser vor Mobbing geschützt werden. Das verlangt die bayerische Staatsregierung. Sie will dazu nach eigenen Angaben vom Donnerstag einen Antrag bei der aktuell laufenden Justizministerkonferenz in Hannover einbringen. Bereits 2021 sei der Stalking-Paragraf 238 im Strafgesetzbuch auch auf Bestreben Bayerns verschärft und um das unbefugte Verbreiten von Fotos des Opfers sowie Fälle des Identitätsdiebstahls erweitert worden, hieß es. “Eine eigene Regelung für fortgesetzte und systematische Belästigungen fehlt weiterhin.”

So soll nach dem Willen von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Tatbestand auf unbefugte zweckgerichtete und fortgesetzte Belästigungen ausgedehnt und dies auch in der Überschrift zum Ausdruck gebracht werden. Auch solle die ständige oder wiederholte Bedrohung einer Person mit rechtswidrigen Taten oder Sachbeschädigungen mit Informations- und Kommunikationsmitteln unter Strafe gestellt werden.

Weiter hieß es aus dem Justizministerium: “Zudem wird ein Vorschlag für eine besondere Zurechnungsvorschrift unterbreitet. Diese soll Fälle erfassen, in denen mehrere Personen systematisch gegen ein Opfer vorgehen, ohne sich hierbei abgesprochen zu haben.” Eisenreich erklärte dazu: “In jüngster Zeit gab es vermehrt Cybermobbing bei Hass- und Hetzkampagnen, bei denen eine Vielzahl gleichgesinnter Internetnutzer gezielt gegen ausgewählte Opfer vorgegangen ist. Da die Täter hier nicht notwendig als Mittäter handeln, benötigen wir eine besondere Zurechnungsregelung.”

Darüber hinaus bittet Bayern den Bundesjustizminister, die Einschüchterung von Regimekritikern im Auftrag fremder Staaten gesetzlich zu regeln. Eisenreich regte an, eine neue strafschärfende Regelung in den Stalking-Paragrafen aufzunehmen – mit einem Strafmaß von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe. “Flankierend benötigen unsere Strafverfolgungsbehörden auch das passende Ermittlungswerkzeug.” Dazu gehöre die Überwachung der Telekommunikation, das Erheben von Verkehrsdaten und die Möglichkeit zur Anordnung der Sicherungshaft.