Bayern will für Letzte Generation das Strafrecht ändern

Vor den bayrischen Landtagswahlen bleiben Kimaaktivisten ein wichtiger Teil des Wahlkampfs der CSU. Jetzt soll Justizminister Marco Buschmann härtere Strafen möglich machen.

Die Straßenblockaden, wie hier in München, benötigen eine „eindeutige Reaktion des Rechtsstaats“
Die Straßenblockaden, wie hier in München, benötigen eine „eindeutige Reaktion des Rechtsstaats“Imago / ZUMA Wire

Die bayerische Landesregierung fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, zu prüfen, ob Klimaaktivisten für bestimmte Protestaktionen härter bestraft werden können. Es müsse geschaut werden, ob „bestimmte Straftatbestände mit Blick auf die Sicherheit der Menschen angepasst werden müssen“, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Bayern wolle dazu einen Antrag bei der Justizministerkonferenz am 10. November in Berlin einbringen.

„So wichtig der Kampf für Klimaschutz ist – Straftaten im Namen des Klimaschutzes kann der Rechtsstaat nicht hinnehmen“, sagte Eisenreich. Ein kleiner Teil der Letzten Generation gefährde die Gesundheit und das Leben anderer Menschen, etwa bei Störungen des Betriebs von Flughäfen oder der Behinderung von Rettungsfahrzeugen, sagte der bayerische Justizminister. „Hier ist in besonderem Maße eine klare und eindeutige Reaktion des Rechtsstaats notwendig, die dem Unrecht dieser Taten, die oft durch besondere Rücksichtslosigkeit geprägt sind, gerecht wird.“

Straßenblockade gegen die Klimakatastrophe

Seit dem vergangenen Jahr verzeichnete das Bundeskriminalamt den Angaben zufolge 580 Straftaten von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“. Dazu gehörten Straßenblockaden, Klebe- und Schmieraktionen an Gemälden und Institutionen, aber auch Sabotageversuche an Öl- und Gaspipelines.

Grundsätzlich biete das Strafrecht bereits ausreichende Möglichkeiten zur Ahndung von Straftaten bei Störaktionen, hieß es weiter. In Betracht kämen insbesondere die Straftatbestände Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßen- oder Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Behinderung von hilfeleistenden Personen oder Sachbeschädigung.