Bayern weitet Kooperation beim Religionsunterricht aus
Dass katholische und evangelische Kinder in Bayern gemeinsam Religionsunterricht erhalten, ist bisher die Ausnahme. Zum neuen Schuljahr gibt es eine weitere solche Möglichkeit. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In Bayerns Grundschulen startet im Herbst ein neuer Modellversuch zu einem kooperativen Religionsunterricht. Das geht aus einem Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums in München an die Bezirksregierungen vom Montag hervor, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Katholische Büro Bayern und das evangelische Landeskirchenamt in München bestätigten die Neuerung auf Anfrage der KNA.
Der Modellversuch ist demnach auf zwei Jahre angelegt und kann auf Antrag in den ersten beiden Jahrgangsstufen überall in Bayern durchgeführt werden. Dabei werden katholische und evangelische Kinder gemeinsam von einer katholischen oder evangelischen Lehrkraft unterrichtet, wobei die Bedürfnisse beider Konfessionen berücksichtigt werden müssen.
Die Regelung greife dann, „wenn aus organisatorischen Gründen keine Gruppenbildung für den traditionellen, konfessionell gebundenen Religionsunterricht möglich ist“, heißt es in dem Schreiben. Schon bisher konnten in Minderheitssituationen, wo keine eigenständige Klasse für konfessionellen Religionsunterricht zustandekam, die kleinere Gruppe am Unterricht der Mehrheit teilnehmen. Diese Konstellation ist für den neuen Modellversuch nicht erforderlich.
Auch in Fällen, in denen es nicht genug Lehrkräfte für den Unterricht nach dem schon existierenden Modell gibt, kann der Religionsunterricht nach der neuen Form erteilt werden. In beiden Fällen, heißt es weiter, richte sich der Unterricht nach dem Lehrplan der Konfession, der die Lehrkraft angehört. Entsprechend werde das Fach auch auf den Zeugnissen vermerkt, aber mit einem Hinweis auf die Form des Unterrichts versehen.
Der Unterricht solle „konfessionssensibel“ sein, also konfessionelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufgreifen und kindgerecht aufarbeiten. Zudem werde empfohlen, Experten der jeweils anderen Konfession hinzuzuziehen, die Noten vergebe aber die unterrichtende Lehrkraft. Diese neue Form des Unterrichts muss für die einzelnen Gruppen jeweils gesondert bei den Kirchen beantragt werden.
Durch das neue, zusätzliche Angebot sollen die Schulen mehr Möglichkeiten bekommen, auf ihre spezielle Situation reagieren zu können. Wichtig sei eine gute Abstimmung zwischen den staatlichen Schulämtern und den kirchlichen Schulreferaten. Den Religionsunterricht an sich sieht das Kultusministerium weiter als unverzichtbar an: „Er leistet einen immensen Beitrag zur Werteerziehung und zur ganzheitlichen Bildung der Schülerinnen und Schüler im Freistaat.“
Pionierarbeit in der Ausbildung geeigneter Personen will die Universität Bamberg leisten. Die Institute für katholische und evangelische Theologie hätten bereits seit mehreren Jahren konfessionell-kooperative Module in ihren Lehramtsstudiengängen verankert, heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag. Deutschlandweit einzigartig sei auch das Zertifikat „Kompetent für konfessionell-kooperativen Religionsunterricht“, das den Studierenden theologische und didaktische Kompetenzen bescheinige.