Der Freistaat verspricht eine nachhaltige Entlastung von Kitas, Kommunen und Trägern. Die Bürokratie soll reduziert werden, um pädagogischen Fachkräften mehr Zeit für die Kinder zu geben.
Bayerns Staatsregierung reagiert laut eigenen Bekunden auf die sich geänderten Bedürfnisse der Familien in der Kinderbetreuung. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Ziel sei, das Fördersystem zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Im November 2024 hatte der Ministerrat entschieden, künftig 50 Prozent für direkte Leistungen an Familien in Form des neuen Kinderstartgelds und 50 Prozent zur Stärkung der Betreuung einzusetzen. Damit stehe bis 2030 rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Mittel für die Kinderbetreuung zur Verfügung.
Laut Mitteilung ist vorgesehen, dass ab 2029 15.000 Teamkräfte wie Hauswirtschafts- und Assistenzkräfte gefördert werden sollen. Alle gesetzlich unterstützten Einrichtungen, die mindestens eine solche Kraft beschäftigten, erhielten eine Pauschale pro Platz. Die Abwicklung erfolge vollständig digital. Dadurch entfielen fast 10.000 Verwaltungsvorgänge pro Jahr, heißt es. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas hätten so mehr Zeit für die Kinder. Zugleich biete die gesetzliche Förderung den Kommunen und Trägern Planungssicherheit und entlaste sie finanziell.
Auch der jährlich zu berechnende Basiswert, auf dem die kindbezogene Betriebskostenförderung des Gesetzes fuße, werde vereinfacht, heißt es. Die staatliche Refinanzierung der Kindertagespflege werde kostenneutral in eine Platzpauschale umgerechnet. Der Freistaat setze damit auf mehr Eigenverantwortung vor Ort und verzichte auf Vorgaben. Die Landkreise und kreisfreien Städte könnten künftig flexibel agieren und eigenverantwortliche Lösungen für ihre Einrichtungen umsetzen. Die Zahl der betreuten Kinder ist im Freistaat laut dessen Angaben von 453.000 im Jahr 2010 auf 647.000 im Jahr 2024 gestiegen.