Bayern plant Kosten im Asylbereich deutlich zu senken
Das Geld in den öffentlichen Kassen wird knapper. Der Freistaat kündigt in diesem Zusammenhang an, nicht mehr länger die steigenden Kosten im Asylbereich hinnehmen zu wollen.
Bayern will die nach eigenen Angaben kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich senken. Bereits jetzt gebe der Freistaat für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern rund 1,7 Milliarden Euro aus, heißt es im Bericht zur am Dienstag in München abgehaltenen Kabinettssitzung. Bis Ende des Jahres dürften es rund 2,2 bis 2,3 Milliarden Euro werden. Der größte Teil der Ausgaben gehe für Unterkünfte drauf. Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden würden daher aufgefordert, die Kosten zu überprüfen und, wo möglich, durch Verlegungen die Auslastung von Unterkünften zu steigern.
Um die Asylgerichtsverfahren zu beschleunigen, ist den Angaben zufolge seit 2016 die Zahl der Richterstellen um rund 140 erhöht worden. Die durchschnittliche Laufzeit von Verfahren habe von 16,8 Monaten im Dezember 2023 auf nun 10,3 Monaten beschleunigt werden können. Weitere sechs Richterstellen am Verwaltungsgericht München seien geplant, um zwei zusätzliche Asylkammern zu schaffen.
Zugleich beschloss das Kabinett zwei Bundesratsinitiativen, mit denen der Bund aufgefordert werde, nötige Gesetzesanpassungen zu schaffen. So fordert Bayern, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart. Bisher sieht das Asylgesetz für in Ankerzentren untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor.
Zugleich plädiert der Freistaat dafür, Asylbewerber, die etwa bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirkten, künftig nur noch das rechtliche Minimum an Leistungen zu gewähren. Damit könnten bis zu 44 Millionen Euro jährlich allein in Bayern eingespart werden, heißt es.