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Bayerische Seenschifffahrt belohnt Einser im Zeugnis mit Freifahrten

Bald sind endlich auch in Bayern Ferien. Und wer eine “Eins” im Zeugnis vorzeigen kann und noch nicht 18 Jahre alt ist, darf sich auf Freifahrten mit den Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt freuen.

Fleiß in der Schule soll belohnt werden. An dieses Motto hält sich seit Jahrzehnten der Freistaat Bayern. Wenn am Freitag auch hier endlich die Ferien losgehen, gilt erneut: “Jeder, der eine ‘Eins’ im Zeugnis hat, kann sich auch 2025 auf unbegrenzte kostenlose Fahrten mit den Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt während der Sommerferien freuen!” Das teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) am Montag in München mit. Er motivierte die Mädchen und Jungen, die Gelegenheit zu nutzen, um die “atemberaubende Schönheit unserer der bayerischen Seen zu entdecken und um unvergessliche Abenteuer zu erleben”.

Das Angebot gilt laut Mitteilung für bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. Nutzen können sie die Schiffe der Weiß-Blauen-Fotte am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten sei jedoch, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis mindestens einmal ein “sehr gut” vorweisen können.

Die Vergünstigung gilt vom 1. August bis einschließlich 15. September 2025 und kann beliebig oft genutzt werden, wie es heißt. Eine Anmeldung für die Freifahrten sei nicht erforderlich. Lediglich das Zeugnis im Original oder eine Zeugniskopie müsse an der Schiffskasse vorgelegt werden. Die nicht übertragbare Freifahrt gelte für Rundfahrten und auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine Eins im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds.

Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können den Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an “Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung” erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt. Aber auch hier gilt, dass der begleitende Familienangehörige den Vollpreis zahlt.