Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung geplant

Ab dem kommenden Jahr soll das staatliche Tierwohllabel zumindest schon mal auf Schweinefleisch im Handel zu sehen sein. Doch auch weitere Bereiche könnten bald folgen, stellte das Bundesagrarministerium nun in Aussicht.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll nach Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeitnah auch auf weitere Bereiche als den Handel ausgedehnt werden. Dann müssten auch bestimmte verarbeitete Produkte sowie Fleisch in der Gastronomie entsprechend gekennzeichnet werden, wie das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte.

Für die kommende Woche sei ein Fachgespräch der Regierungskoalition für die Novellierung des 2023 erlassenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen. In der ersten Sitzungswoche im Oktober (7. bis 11. Oktober) soll dann die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag stattfinden.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels gehört zu den wesentlichen Eckpunkten der von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vorangetriebenen Agrarreform. Demnach soll, beginnend mit der Schweinehaltung, Fleisch im Handel künftig in die fünf Haltungsformen “Stall”, “Stall+Platz”, “Frischluftstall”, “Auslauf/Freiland” und “Bio” unterteilt werden.

Das Gesetz trat im August vergangenen Jahres in Kraft. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren soll es dann ab August kommenden Jahres bundesweit verpflichtend gelten. Eine freiwillige Kennzeichnung sei jedoch auch früher möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben seien.

Das Label gilt derzeit noch ausschließlich für frisches Schweinefleisch, eine Ausweitung auf weitere Tierarten sei aber geplant. Ein Arbeitstreffen von Bundesagrarministerium und Vertretern der Bundesländer am Mittwoch für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Einführung der Kennzeichnung verlief laut Ministerium konstruktiv. Zumindest ein weiteres Treffen sei bereits geplant.