Für das neue Amt des Antisemitismusbeauftragten in Brandenburg sind im Landtag 39 Bewerbungen eingegangen. Ziel sei nun, die per Gesetz im November neu geschaffene Position schnellstmöglich zu besetzen, sagte eine Landtagssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Potsdam. Die vierwöchige Bewerbungsfrist war am Mittwoch abgelaufen.
Die Unterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber lägen bis zum 24. Januar zur Einsicht für Mitglieder des Hauptausschusses sowie für Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Verbände aus, sagte die Sprecherin. Diese und die fünf Fraktionen sowie die Freie-Wähler-Gruppe ohne Fraktionsstatus könnten anschließend je einen Vorschlag unterbreiten, wer zu einer Anhörung im Hauptausschuss eingeladen werden soll. Die nichtöffentliche Anhörung sei für den 14. Februar geplant.
Zu der Anhörung würden auch die jüdischen Verbände eingeladen, hieß es. Auf Grundlage der Anhörung solle dann zeitnah eine abschließende Auswahl getroffen und die oder der Antisemitismusbeauftragte dem Plenum des Landtags zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die oder der Beauftragte ist nach Landtagsangaben in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Der Landtag hatte das Antisemitismusbeauftragten-Gesetz am 23. November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf war von den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie den oppositionellen Linken und Freien Wählern eingebracht worden.