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Auswärtigem Amt droht Zwangsgeld im Visa-Streit für Afghanen

Dass die Bundesregierung Afghanen mit Aufnahmezusage die Einreise ermöglichen muss, steht inzwischen fest. Doch ein Gericht fordert konkrete Schritte des Auswärtigen Amts. Eine Frist ist nun verstrichen.

Dem Auswärtigen Amt droht ein Zwangsgeld, wenn es Afghanen mit einer Aufnahmezusage keine Visa erteilt. Das gehe aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts Berlin hervor, wie die “Welt” am Mittwoch berichtet. Das Gericht hatte zuletzt 20 ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse erlassen. Dabei geht es um Afghanen, denen Deutschland im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms eine Einreise zugesagt hat.

An diese Aufnahmezusagen sei Deutschland rechtlich gebunden, weshalb Visa ausgestellt werden müssten, hieß es in der Begründung des Gerichts. In der vergangenen Woche hatte das Auswärtige Amt eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgezogen. Damit wurde ein Urteil rechtskräftig, wonach einer Juraprofessorin und ihren 13 Familienangehörigen Visa erteilt werden müssen. Aktuell befindet sich die Familie in einem Flüchtlingslager in Pakistan.

Das Verwaltungsgericht habe daraufhin das Auswärtige Amt aufgefordert, bis zum frühen Mittwochnachmittag darzulegen, welche Schritte unternommen würden und wurden, um Visa zu erteilen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Die Kammer werde nach einer möglichen Reaktion des Auswärtigen Amts einen Beschluss fassen, erklärte eine Sprecherin. Auf Nachfragen der “Welt” reagierte dieses nicht.

Laut Pro Asyl hat Pakistan am 13. August insgesamt 34 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan abgeschoben. In den Wochen zuvor seien in Pakistan bereits mehr als 400 afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage verhaftet worden. Insgesamt befinden sich rund 2.000 Afghanen in Pakistan, denen eine Aufnahme nach Deutschland zugesichert wurde.