Auslieferung trotz Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

Ein deutscher Staatsangehöriger ist trotz eines erfolgreichen Eilantrags gegen seine Auslieferung den ungarischen Behörden übergeben worden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Freitag nach eigenen Angaben einem entsprechenden Eilantrag statt. Eine knappe Stunde zuvor war Maja T. den Angaben zufolge aber bereits an Ungarn ausgeliefert worden (Az. 2 BvQ 49/24).

Die ungarischen Justizbehörden werfen T. demnach vor, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Im Februar 2023 soll T. gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben.

Das Kammergericht Berlin hatte den Angaben zufolge die Auslieferung am Donnerstag für zulässig erklärt. T. wurde daraufhin am Freitagmorgen „zwecks Durchlieferung“ an die österreichischen Behörden übergeben. Das Bundesverfassungsgericht ordnete dagegen an, T. bis zu einer endgültigen Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde nicht auszuliefern.

Unter anderem der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein protestierte gegen die Auslieferung. Als non-binäre Person sei Maja T. in Ungarn besonders gefährdet. Das ungarische Justizsystem entspreche nicht rechtsstaatlichen Standards.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin betonte, es sei nicht ersichtlich, dass es in dem ungarischen Verfahren gegen die 23-jährige Person zu staatlichen Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit komme. Zudem seien durch die ungarischen Behörden menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesagt worden.