Aufarbeitungskommission: Nennung von Täternamen ist richtig
Der Vorsitzende der unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Aachen sieht eine große Chance in der Veröffentlichung von Täternamen. „Die ganze Aufarbeitungskommission begrüßt diesen Schritt“, sagte Thomas Kron der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag. Gleichzeitig sprach er von einer mangelnden Vorbereitung des Bistums auf die Folgen der Veröffentlichung.
Kron rechnet nun mit vielen eingehenden Meldungen beim Bistum. Dabei bestehe das Risiko, dass es zu wenig Personal gebe, dies aufzufangen. Es brauche psychologische, sozialpädagogische, seelsorgerische oder juristische Hilfe für Betroffene von Missbrauch wie auch für Gläubige, die nun von Tätern in der Vergangenheit der eigenen Gemeinde erfahren hätten. Bei mangelhafter Betreuung seien die Betroffenen ein weiteres Mal die Leidtragenden.
Kron kritisierte das Bistum für mangelnde Kooperation bei der Arbeit der Aufarbeitungskommission. So hätten die Mitglieder bisher keine Akteneinsicht erhalten. Für die Aufarbeitung von Missbrauch sei diese aber zwingend erforderlich.
Das katholische Bistum hatte am Mittwoch im Zuge der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch eine Liste mit Namen von 53 Tätern sowie mutmaßlichen Tätern veröffentlicht. Damit sollen laut dem Aachener Bischof Helmut Dieser weitere bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Gemeinden, in denen mutmaßliche Täter arbeiteten, sind laut Bistum vorab informiert worden.
Voraussetzung für die Veröffentlichung der Namen war demnach, dass der jeweilige Beschuldigte schon mindestens zehn Jahre tot ist. Zudem seien die Betreffenden entweder von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden. Oder in dem jeweiligen Fall sei ein Antrag eines Betroffenen auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden.