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Auch die Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Wer nach der Schulzeit nach einem Ausbildungsplatz sucht, sollte sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden. Ab einem Alter von 17 Jahren werde dies in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt, teilte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg am Montag in Karlsruhe mit. Dafür müsse die Suche mindestens einen Monat lang dauern. (1857/28.07.2025)