Ataman will Grundgesetz-Änderung für queere und alte Menschen

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Es gilt inzwischen international als Erfolgsmodell. Doch einige Stimmen in Deutschland klagen über Lücken im Grundrechtskatalog.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert eine Verfassungsänderung zugunsten von queeren und alten Menschen. Gegenüber der Funke-Mediengruppe (Sonntag) sprach sie sich dafür aus, ein entsprechendes explizites Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz aufzunehmen. Anlass ist die Verkündung des Grundgesetzes vor 75 Jahren.

Artikel 3, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, sei bisher “so löchrig wie ein Schweizer Käse”, kritisierte Ataman. Bis heute warteten queere Menschen darauf, dass es für sie ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz gebe, das sexuelle und geschlechtliche Identität berücksichtige.

Mit dem englischen Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung die wohl größte Gruppe.

Nach Einschätzung der Bundesbeauftragten bietet das Grundgesetz bislang auch keinen Schutz vor Altersdiskriminierung. Darum sehe sie Handlungsbedarf: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten das Jubiläum des Grundgesetzes dafür nutzen, endlich die Lücken im Grundrechtekatalog zu schließen.”