Arbeitszeiterfassung: Lehrer reichen Klage gegen das Land ein

Zwei Lehrer haben wegen überlanger Arbeitszeiten gegen das Land Baden-Württemberg Klage eingereicht. Sie wollen erreichen, dass auch die Arbeitszeiten von Lehrern erfasst werden. „Für Lehrer gibt es bislang keine Arbeitszeiterfassung, obwohl alle Studien eine signifikante zeitliche Überlastung, insbesondere der gymnasialen Lehrkräfte, festgestellt haben“, teilte der Philologenverband Baden-Württemberg am Donnerstag mit.

Das Bundesarbeitsgericht hatte den Angaben zufolge 2022 entschieden, dass alle Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verpflichtet sind. Im Schulbereich habe sich jedoch nichts getan.

Die Kläger, ein Mann und eine Frau aus dem Südwesten, haben ihre Klage nun beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Unterstützt werden die Lehrer vom Philologenverband Baden-Württemberg. Sie haben ihre Arbeitszeit selbst mehrere Jahre lang dokumentiert. (0245/01.02.2024)