Das Brandenburger Kulturministerium schreibt zum sechsten Mal Arbeitspaket-Stipendien für Künstlerinnen und Künstler in der Mark aus. Vergeben werden erneut zehn Stipendien à 8.000 Euro, teilte das Ministerium am Sonntag in Potsdam mit. Bewerbungsschluss ist am 30. April 2024. Bewerben können sich nach Ministeriumsangaben Künstlerinnen und Künstler der Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst, die ihren ersten Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Voraussetzung ist demnach, sie müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen, sich mit Veröffentlichungen oder durch eine professionelle künstlerische Arbeit ausgewiesen haben und ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen. Für die Vergabe der Stipendien sei zudem die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens ausschlaggebend, hieß es. Über die Vergabe entscheide die Kulturministerin nach Empfehlung von spartenspezifischen und unabhängigen Fachjurys.
„Die Stipendien sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, weiterhin frei, voller Neugier und Inspiration zu arbeiten“, sagte Kulturministerin Manja Schüle (SPD): „Mit unseren Arbeitspaket-Stipendien unterstützen wir seit 2019 gezielt künstlerische Prozesse – und fördern beispielsweise Ateliergemeinschaften, Probenräume, Tourneen, Produktionen oder Veröffentlichungen.“ Bewerbungen für die Arbeitsstipendien sind ausschließlich per Post möglich.