Arbeitsministerin zu Ladenöffnung: Sonntagsruhe hat Priorität
In der Debatte um eine mögliche Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes hat Hessens Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) den „besonderen Schutz“ der Sonntagsruhe betont. Der Sonn- und Feiertagsschutz fuße auf dem Grundgesetz und der hessischen Verfassung, weshalb die Landesregierung ihm „hohe Priorität“ einräume, erklärte Hofmann am Dienstag in Wiesbaden. Hintergrund sind Bestrebungen, die Sonntagsöffnung von vollautomatisierten Minimärkten zu erlauben.
Die Landesregierung stehe einer Sonntagsöffnung für Minimärkte mit vollautomatisierten Verkaufsflächen grundsätzlich zwar offen gegenüber, betonte die Ministerin. „Aber nur, wenn das mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.“ Hofmann sprach von einem geringen Gestaltungsspielraum für Sonderöffnungszeiten und warnte vor Aktionismus. Die Landesregierung wolle mit Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und den Kirchen eine „breit akzeptierte“ und „rechtlich tragfähige“ Lösung entwickeln.
Auslöser für die Debatte ist ein Anfang Januar veröffentlichter Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Darin wird ein „dringender Versorgungsbedarf“ als Voraussetzung für Sonntagsöffnungen angeführt. Vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personaleinsatz auskommen, fielen unter das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen, entschied das Gericht.
In der Plenardebatte zum Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) am Dienstag sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Kasseckert, diese Einschränkungen seien nicht mehr zeitgemäß – gerade vor dem Hintergrund von Online-Angeboten. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der FDP, der lediglich eine Einzelfallregelung für die „Tegut-Teo“-Märkte vorsehe, wolle die CDU einen Rechtsrahmen für sämtliche vollautomatisierte Verkaufsflächen und Dienstleistungsbetriebe schaffen.
FDP-Wirtschaftsexperte Stefan Naas sagte, das hessische Ladenöffnungsgesetz sei „angestaubt“ und müsse modernisiert werden. „Die Leute können sonntags an der Tankstelle Brötchen holen und am Kiosk einen Schokoriegel kaufen und werden dort bedient. Aber im vollautomatisierten Markt die fehlende Tüte Milch kaufen geht nicht. Das ist nicht vermittelbar“, so Naas.