Arbeitsgericht verhandelt über Kündigung von Ex-RBB-Justiziarin

Vor dem Arbeitsgericht Berlin wird am Mittwoch über die Klage der ehemaligen Juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Susann Lange, gegen ihre Entlassung verhandelt. Ihre Klage richte sich im Wesentlichen gegen ihre außerordentliche Kündigung vom 2. Dezember 2022, teilte das Gericht am Montag mit. (Az. 22 Ca 13070/22)

Der RBB vertritt laut Gericht die Auffassung, der Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zum Ruhegeld nichtig. Die Kündigung sei unter anderem damit begründet worden, dass Lange sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie Familienzuschlagszahlungen gewähren ließ, obwohl sie wusste, dass der Rechnungshof die Zahlung von Familienzuschlägen durch den RBB in der Vergangenheit kritisiert hatte. Die geleisteten Zahlungen verlangt der RBB demnach von Lange als Schadensersatz wegen behaupteter Untreue zurück.

In dem Rechtsstreit geht es außerdem um die Frage, ob die ehemalige RBB-Justiziarin einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat. Lange war bereits seit Mitte Oktober 2022 freigestellt.

Unter anderem ermittelte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegen sie im Zuge des Skandals um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf. Schlesinger und weiteren früheren Führungspersonen werden unter anderem Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen.