Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat Fortbildungen zur Digitalisierung angemahnt. Nötig sei ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung für Beschäftigte, der Freistellungen sowie eine auskömmliche Unterstützung beim Lebensunterhalt beinhaltet, sagte der Hauptgeschäftsführer der Kammer, Peer Rosenthal, am Dienstag: „Weniger als die Hälfte der Bremer Beschäftigten gibt an, sich im Betrieb weiterqualifizieren zu können. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht, mehr zu leisten.“
Eine neue Analyse der Arbeitnehmerkammer zeige große Lücken bei der Weiterbildung von Beschäftigten, hieß es. Vier von fünf Beschäftigten sähen einen Bedarf an Weiterbildung, erhielten aber bisher zu wenig Unterstützung. Die Zahlen basieren den Angaben zufolge auf einer Erhebung des Sozialforschungsinstituts infas unter 3.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Rund 94 Prozent der Beschäftigten im Land Bremen verwenden laut der Erhebung digitale Hilfsmittel bei der Arbeit, mehr als ein Fünftel nutze im Arbeitsalltag künstliche Intelligenz. Nur in Jobs, für die kein Berufsabschluss notwendig ist, etwa in der Lebensmittelbranche, dem Gastgewerbe oder den Reinigungsberufen, werde noch häufig rein analog und manuell gearbeitet.
Im Zuge des digitalen Wandels bestehe die Gefahr, dass sich die Bedingungen für viele Arbeitnehmende verschlechtern, warnte Rosenthal. „Wir müssen die Digitalisierung so organisieren, dass Beschäftigte vor negativen Auswirkungen wie steigenden Arbeitsbelastungen oder Überwachung geschützt und neue Möglichkeiten genutzt werden, um gute Arbeitsbedingungen zu schaffen.“ Dazu gehörten möglichst reduzierte Belastungen, soziales Miteinander, sinnstiftende Arbeit, gutes Einkommen und hohe Arbeitsplatzsicherheit.