Apps auf Rezept gibt’s laut Barmer-Arztreport eher selten

Mit Apps für die Gesundheit fremdeln nicht nur Ärzte, sondern auch ihre Patienten. Das zeigt der neueste Barmer-Arztreport. Was geändert werden müsste.

Seit Herbst 2020 dürfen Ärzte nicht nur Medikamente, sondern auch digitale Gesundheitsaufwendungen (DiGA) verschreiben. Doch die Apps auf Rezept seien bisher in Bayern nicht wirklich angekommen, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Barmer-Arztreport hervorgeht. Als Grundlage dienten die Verordnungsdaten der Jahre 2020 bis 2022, die auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet worden waren. Demnach wurde in Bayern 2022 insgesamt rund 33.000 Mal eine App auf Rezept verordnet.

Die DiGA würden noch sehr zurückhaltend verordnet, sagt Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der Barmer in Bayern. Dabei könnten sie ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden. Ziel der digitalen Helfer sei es, Erkrankungen zu erkennen und damit verbundene Beschwerden zu lindern.

Den Analysen der Barmer zufolge sind die DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen. Verordnet würden sie vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter, weniger Patienten jenseits des 70. Lebensjahres. Das dürfte mit der eher geringen Affinität der älteren Generationen zu digitalen Anwendungen zu tun haben, schlussfolgert Kindshofer. Gering seien die Verordnungsraten auch bei Jugendlichen ausgefallen. Das hänge aber oft damit zusammen, dass für die DiGA ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich sei.

In Bayern kommen die Apps auf Rezept laut Barmer-Arztreport vor allem bei Erkrankungen des Bewegungsapparats, Adipositas, Tinnitus und psychischen Leiden zum Einsatz. Am häufigsten würden sie von Hausärztinnen und Hausärzten verordnet. “DiGA sind für viele Menschen in Bayern noch eine Blackbox. Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbedingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt werden”, forderte Kindshofer.

Bundesweit wurden für den Arztreport den Angaben zufolge auch mehr als 1.700 Barmer-Versicherte befragt, welche Erfahrungen sie mit DiGa gemacht hätten. Demnach nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen. Als Grund für den Abbruch hätten 421 Versicherte angeben, dass die Anwendung die Erwartungen nicht erfüllt habe.

Ein Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bisher gängigen Verordnung über einen Zeitraum von 90 Tagen könnte hier helfen, findet der bayerische Barmer-Landeschef. Innerhalb der zwei Wochen könnten Versicherte prüfen, ob der Einsatz des digitalen Hilfsmittels ihnen wirklich liege.