AOK fordert Stärkung der Gesundheitsversorgung in Regionen
Die AOK ist sauer: Karl Lauterbach habe alle innovativen Vorschläge zur Gesundheitsversorgung in den Regionen gestrichen. Die Krankenkasse hat zwei Forderungen.
Die Krankenkasse AOK fordert eine Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen. Sie kritisiert, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) innovative Versorgungsansätze wie Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren oder Gesundheitskioske wieder aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz gestrichen habe.
„Das Gesetz wirkt inhaltlich entkernt, Ansätze zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sucht man vergeblich“, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Nach jetzigem Stand bleibe eine fragwürdige hausärztliche Honorarreform übrig, die keine wirkliche Verbesserung der Versorgung bringen werde und zudem schon weitere Begehrlichkeiten bei den Fachärzten geweckt habe.
AOK kritisiert „starre Grenzen“
Reimann kritisierte, es gebe viel zu starre Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie zu viele zentralistische Vorgaben. „Patientinnen und Patienten finden sich in der zersplitterten Versorgungslandschaft immer weniger zurecht.“ Notwendig seien deshalb dezentrale, flexible Lösungsansätze vor Ort, um der Bevölkerung weiterhin sichere und verlässliche Versorgungsangebote machen zu können.
Kernvorschlag eines von der AOK vorgelegten Positionspapiers ist eine neue Rechtsgrundlage für eine „regionale sektorenunabhängige Versorgung“. Jede Region habe spezifische Herausforderungen, für die Lösungen gesucht werden müssten, erklärte die Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband, Sabine Richard. So könnten bisher stationär genutzte Krankenhäuser für ambulante Versorgungskonzepte geöffnet werden, sofern sie für die Sicherstellung vollstationärer Versorgung in der Region nicht mehr erforderlich seien. So könne man auch das medizinische Personal in der Region halten und das bisherige ambulante Angebot ergänzen. Die bisher am Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte sollten einfacher als bisher auch für die vertragsärztliche Versorgung ermächtigt werden können.