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Anzeige von Betroffenen gegen Woelki an Vatikan weitergeleitet

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die kirchenrechtliche Anzeige von Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki an den Vatikan weitergegeben. In seiner Funktion als dienstältester Bischof der Metropolie habe er die Anzeige entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben über die Nuntiatur an das römische Dikasterium für die Bischöfe zur Prüfung weitergeleitet, teilte das Bistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ackermann habe sowohl den Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz als auch Kardinal Woelki über das Vorgehen informiert.

Der Betroffenenbeirat hatte die Anzeige erstellt, in der er Papst Leo XIV. um eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen Woelki mit Blick auf sein Verhalten im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bittet. In dem Schreiben des Betroffenenbeirats heißt es, man habe jegliches Vertrauen verloren, dass unter Woelkis Leitung Missbrauchstaten ohne Rücksicht auf die Täter aufgeklärt werden. Die Aufarbeitung im Erzbistum Köln scheine vor allem dem Selbstschutz des Kardinals zu dienen. Die Pressestelle des Erzbistums Köln hatte die Anschuldigungen des Betroffenenbeirats auf epd-Anfrage als „offenkundig haltlos“ zurückgewiesen.

Wie mit einer solchen kirchenrechtlichen Anzeige zu verfahren ist, hatte Papst Franziskus im Mai 2019 rechtlich verbindlich festgelegt. Die Regelungen betreffen sowohl Fälle von sexuellem Missbrauch durch Kirchenobere als auch die Vertuschung solcher Straftaten. Die Anzeige kann entweder an die zuständige Diözese oder direkt an den Heiligen Stuhl gerichtet werden. Binnen 30 Tagen nach Eingang der Meldung muss über eine Voruntersuchung entschieden werden.