Anträge zu geschlechtsangleichenden Behandlungen gestiegen

Transpersonen haben mehr Anträge auf geschlechtsangleichende Behandlungen gestellt, nachdem die Ampelregierung eine Übernahme der Kosten anstrebt.

Zu den geschlechtsangleichenden Behandlungen gehören Operationen
Zu den geschlechtsangleichenden Behandlungen gehören OperationenImago / Rainer Weisflog

Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen von Transpersonen hat sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. Im vergangenen Jahr stellten demnach 5.813 Personen einen solchen Antrag, wie die Welt unter Berufung auf eine Statistik des Medizinischen Dienstes Bund berichtet. Fünf Jahre zuvor, 2017, waren es 2.923.

Zu den Behandlungen gehören beispielsweise die Entfernung der Brust oder genitalangleichende Operationen. Nach Antragstellung durch die Betroffenen beauftragt die jeweilige Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung. Als notwendige Voraussetzung gilt in erster Linie „krankheitswertiger Leidensdruck“, der durch mindestens zwölf Sitzungen Psychotherapie nicht ausreichend gelindert werden konnte. Bei genitalangleichenden Operationen muss zudem in der Regel eine Alltagserprobung im neuen Geschlecht von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden.

Ampelregierung nimmt Kassen in die Pflicht

Laut Angaben des Medizinischen Dienstes erfüllten im vergangenen Jahr 55,2 Prozent der Antragsteller die medizinischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme, 11,8 Prozent nur teilweise und 28,5 Prozent nicht. Bei 4,5 Prozent gab es andere Angaben. „Teilweise“ kann etwa bedeuten, dass mehrere Maßnahmen beantragt, aber nicht alle befürwortet werden, wie eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes Bund erklärt.

Nach dem Willen der Ampel-Regierung sollen Transpersonen künftig häufiger ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert bekommen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.“ Welche Voraussetzungen hierfür künftig gelten sollen, ist laut Welt bisher unklar. Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, nach einem ersten Fachgespräch dauerten die Überlegungen „zu einer konkreten Ausgestaltung“ noch an.