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Antisemitismus an Unis: Landtag bringt strengere Regeln auf den Weg

Nach kontroversen Beratungen hat der niedersächsische Landtag am Dienstag Gesetzesverschärfungen für eine bessere Handhabe bei antisemitischen und extremistischen Vorfällen an Hochschulen auf den Weg gebracht. An dem Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen soll nach einstimmigem Beschluss im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur weitergearbeitet werden. Er sieht Änderungen im niedersächsischen Hochschulgesetz vor, durch die Hochschulen Studenten leichter exmatrikulieren können, die Kommilitonen oder Lehrkräfte bedrohen.

Die Möglichkeit zum Ausschluss von der Hochschule soll auch bei sexueller Belästigung oder bei Volksverhetzung sowie bei Mobbing oder Stalking bestehen. Darüber soll eine besondere Kommission beraten. Die endgültige Entscheidung soll beim Hochschul-Präsidium liegen. Dieses kann auch mildere Maßnahmen verhängen, etwa indem es eine Rüge ausspricht oder Studierende vorübergehend von Lehrveranstaltungen ausschließt. Bislang können Studenten in Niedersachsen nur exmatrikuliert werden, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind.

Auslöser für die verschärften Regelungen war ein Vorfall in Berlin im Februar 2024. Aus Sicht der CDU-Fraktion kommen die geplanten Änderungen zu spät. Seit fast zwei Jahren stehe Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) bei jüdischen Studierenden im Wort, kritisierte die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Cindy Lutz. Die CDU habe bereits im März 2024 einen Entwurf zum hochschuleigenen Ordnungsrecht zum Schutz vor Antisemitismus vorgelegt. Auch die von Mohrs angekündigte umfassende Novelle des Hochschulgesetzes lasse noch immer auf sich warten.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur, Jessica Schülke (AfD), bezeichnete die Neuregelungen als scharfes Schwert und „brandgefährlich“, weil darin der Tatbestand der Volksverhetzung aufgenommen werden soll. Dieser könne „sehr schnell auch sehr subjektiv ausgelegt werden“. Mit der Gesetzesänderung werde „ein Instrument installiert, das zur Willkür verleitet, und neben Schutz vor Gewalt auch die Gefahr birgt, freie akademische Diskurse einzuschränken und einseitige Zensur und Gesinnungskontrolle zu befördern.“ Den Anfeindungen gegen jüdische Studenten müsse jedoch klar Einhalt geboten werden, betonte Schülke.