Anpassungen bei Reform des saarländischen Medienrechts
Nach den Anhörungen zur Reform des saarländischen Medienrechts hat der zuständige Medienausschuss im saarländischen Landtag einen Abänderungsantrag und damit Veränderungen vorgelegt. Die Abgeordneten der SPD-Alleinregierung planen die Reform, die aus einem Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR) und einem Saarländischen Mediengesetz besteht, in der am Dienstag beginnenden, zweitägigen Landtagssitzung in Zweiter Lesung zu verabschieden.
Die in vorangegangenen Anhörungen von Medienrechtlern und SR-Vertretern kritisierten Pläne für ein Direktorium an der Spitze der Rundfunkanstalt werden teilweise angepasst. Vorgesehen ist, dass neben dem Intendanten zwei weitere Direktoren, die die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information vertreten, den SR führen. Kritiker warnten vor einer Schwächung des Intendanten. Nun erhält der Intendant ein Letztentscheidungsrecht, wenn keine Einigung zustande kommt. Wenn dies nötig ist, muss der Verwaltungsrat informiert werden. Die Justiziarin ist in dem Führungsteam nicht vertreten.
Angepasst wird dem Antrag zufolge auch die Dauer der Amtszeit im Rundfunkrat. Sah der ursprüngliche Entwurf ein Ende nach zwei Amtszeiten, also insgesamt acht Jahren vor, sollen es nun drei Amtszeiten und damit zwölf Jahre sein. Rundfunkratsmitglieder hatten in den Anhörungen unter anderem erklärt, dass es Zeit brauche, sich in die Thematik einzuarbeiten und bei einer kürzeren Amtsdauer zu schnell Kompetenzen verloren gingen. Der Ausschuss behält allerdings die Verpflichtung bei, dass einem männlichen Mitglied eine Frau folgen muss und umgekehrt. Verbände hatten für die bisherige „Soll“-Regelung plädiert.
Auch bleibt es dabei, die Zahl der stimmberechtigten Rundfunkratsmitglieder von derzeit 38 auf 26 zu reduzieren. So entsenden die Kirchen, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Liga der freien Wohlfahrtspflege jeweils eine Person, andere Verbände müssen sich gemeinsam auf eine Vertretung einigen: So müssen sich etwa im Bereich Bildung die Lehrerschaft, Eltern- und Schülervertretung sowie Landesausschuss für Weiterbildung einigen. Neu dabei sind muslimische Verbände und die Digitalwirtschaft. Mitglieder der Landesregierung gehören dem Gremium nicht mehr an, die Landtagsfraktionen dürfen nur noch beratende Mitglieder entsenden.
Das Saarländische Mediengesetz sieht unter anderem Anpassungen bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) vor. So soll der Direktor oder die Direktorin künftig vom Medienrat und nicht mehr vom Landtag gewählt werden. Zudem soll die LMS auch Lokaljournalismus fördern können. Der Abänderungsantrag fügt Anpassungen unter anderem im Bereich der Zulassung von privatem Rundfunk hinzu.