Der Generalbundesanwalt hat fünf syrische Palästinenser wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt. Den Beschuldigten werden unter anderem Mord, Folter und schwere Freiheitsberaubung vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Vier der Angeschuldigten gehörten laut Bundesanwaltschaft zu Milizen, die für das syrische Regime kämpften. Der fünfte Mann soll Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdienstes gewesen sein. Gemeinsam sollen sie das damals belagerte Stadtviertel Jarmuk in Damaskus kontrolliert haben, das überwiegend von Palästinensern bewohnt war.
Die Anklageschrift listet eine Reihe schwerer Verbrechen auf, die sich zwischen 2012 und 2014 ereignet haben sollen. Im Juli 2012 sollen alle fünf Männer in eine friedliche Demonstration geschossen haben. Dabei starben mindestens sechs Menschen, zahlreiche weitere wurden verletzt.
Zudem werden den Männern wiederholte Misshandlungen und Folter von Zivilisten zur Last gelegt. Sie sollen Menschen an Kontrollpunkten gefangen genommen und einige davon dem Geheimdienst übergeben haben. In mehreren Fällen führte die Haft zum Tod der Gefangenen. Einem Beschuldigten wird außerdem vorgeworfen, die Ausgabe von Lebensmitteln verhindert zu haben, um zum Aushungern der Zivilbevölkerung beizutragen.
Die fünf Männer wurden am 3. Juli 2024 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz erhoben. (1745/16.07.2025)