Amtsberg gegen Asylverfahren außerhalb Europas

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hält Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb Europas mit der Europäischen Menschenrechtskonvention für nicht vereinbar. Das Grundrecht auf Asyl gelte weiterhin in Deutschland, „allen öffentlich geführten, sehr hitzigen und manchmal auch unsachlichen Debatten zum Trotz“, sagte Amtsberg am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Bund und Länder hatten in dieser Woche vereinbart, dass die Bundesregierung Asylverfahren außerhalb Europas prüfen soll. Solche Verfahren werden vor allem von CDU und CSU gefordert. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 heißt es dazu, es solle geprüft werden, ob die Feststellung des Schutzstatus in Ausnahmefällen unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in Drittstaaten möglich ist.

Amtsberg äußerte sich vor Beratungen des UN-Menschenrechtsrates zur Lage der Menschenrechte in Deutschland, die am Donnerstag in Genf stattfinden sollten. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung lobte das Procedere, dem sich Deutschland zuletzt 2018 zu stellen hatte. „Wir nehmen das total sportlich“, sagte sie. Die Staatenüberprüfung diene dazu, sich kritisch zu reflektieren. Das sei notwendig in einer Demokratie.