Ampel und Union sprechen über Schutz des Verfassungsgerichts

Die Fraktionen der Ampel-Koalition, SPD, Grüne und FDP und die Unionsfraktion im Bundestag verhandeln über Gesetzesänderungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Eine Einigung gebe es noch nicht, hieß es am Donnerstag in Berlin aus der SPD-Fraktion. Die Gespräche würden nach Ostern fortgesetzt. Die „Rheinische Post“ (Donnerstag) hatte gemeldet, die Ampel und die Union hätten sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt. In dem Entwurf, der der Zeitung vorliege, heiße es, die Neuregelung „solle dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen“.

Angesichts des Erstarkens extremer Parteien, insbesondere der AfD, hatte zum Jahresanfang eine Diskussion darüber begonnen, wie wichtige Institutionen des Rechtsstaats vor Versuchen, sie zu schwächen, geschützt werden können. Ziel der gegenwärtigen Gespräche ist es, zentrale Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Grundgesetz zu verankern, sodass sie nicht mit einfacher Mehrheit verändert oder abgeschafft werden können.

Die Union, deren Stimmen für die Änderungen gebraucht werden, hatte zunächst ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert, dann aber auf Initiative von CDU-Parteichef Friedrich Merz wieder einen Rückzieher gemacht. Nunmehr verhandeln beide Seiten über einen ersten Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wie aus Fraktionskreisen bestätigt wurde. Er sieht dem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge unter anderem vor, die beiden Senate, die Wahl, Zahl und Amtszeit der Richterinnen und Richter sowie die Verbindlichkeit der Karlsruher Entscheidungen im Grundgesetz zu regeln.