AGFK-Kommunen: Bundesrat blockiert mehr Sicherheit und Verkehrswende

Wenn Städte und Gemeinden mehr für die Verkehrssicherheit tun wollen, scheitern sie oft am geltenden Recht. Daher hätten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) große Hoffnungen in die Novellierung des Verkehrsrechts gesetzt, sagte der AGFK-BW-Vorstandsvorsitzende Günter Riemer laut Mitteilung vom Dienstag. Doch die Novelle habe am 24. November im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Somit blockiere der Bundesrat „wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Erreichen der Verkehrswende“.

In einem offenen Brief an die Landesregierung fordert Riemer, der Erster Bürgermeister der Stadt Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) ist, „mehr Zutrauen und höhere Gestaltungsspielräume für Kommunen“. Jeden Tag wollten die kommunalen Verwaltungen die Verkehrssicherheit erhöhen. Aber bei der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, der Anordnung von Fußgängerüberwegen oder Bewohnerparken sowie der Aufteilung des Verkehrsraums stehe das geltende Verkehrsrecht oft einer größeren Sicherheit entgegen.

„Mit großem Bedauern hat unser Netzwerk aus über 110 Kommunen und Landkreisen zur Kenntnis genommen, dass selbst der ausgehandelte Minimalkompromiss keine Zustimmung im Bundesrat fand“, schreibt Riemer. „Wir sind enttäuscht, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg ihren Kommunen damit ein Stoppschild für mehr Spielräume bei der Gestaltung der Verkehrswende zeigt.“

Niemand könne die konkrete Situation vor Ort besser beurteilen als die Kommune selbst, so Riemer weiter. Deshalb hätten sich die Mitgliedskommunen der AGFK-BW auf mehr Entscheidungsspielräume gefreut. Mehr als acht von zehn Baden-Württembergern lebten in einer AGFK-Mitgliedskommune. Eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes sei notwendig. „Ich appelliere daher an Sie, überdenken Sie Ihre Haltung und machen Sie sich für ein progressives Verkehrsrecht stark.“ (3041/19.12.2023)