Agentur: Kein Start der Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schließt ein Inkrafttreten der geplanten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 aus. Wie die „Rheinische Post „(Donnerstag) berichtet, schlägt sie stattdessen den 1. Juli 2025 als Beginn einer Einführung vor. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Stellungnahme der BA für die am Montag geplante Anhörung im Bundestag.
Das Bundeskabinett hatte sich nach langem Streit Ende September auf einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung geeinigt. Sie soll verschiedene familienpolitische Leistungen bündeln. Neben einem Garantiebetrag, der das bisherige Kindergeld ersetzt und für alle gilt, soll es einen Zusatzbetrag für Familien mit geringen Einkommen geben. Die Erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag statt.
In der Stellungnahme der BA heißt es demnach, „aufgrund der vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die die Kabinettsvorlage noch immer offen lässt, sowie der umfangreichen erforderlichen IT-Anpassungen kann die Zeitschiene zur Umsetzung nur grob bestimmt werden“. Erst nach Vorliegen des im Gesetzgebungsprozess durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzestext könne die konkrete Umsetzungsplanung erfolgen. Die BA plädiert zudem für eine schrittweise Einführung ab Mitte 2025. Sie mahnt die Bundestagsparteien zudem, noch Regelungslücken im Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zu schließen.