Afghanisches “Tugendgesetz” der Taliban
Das islamistische Taliban-Regime hat zum dritten Jahrestag seiner Machtübernahme Ende August ein neues “Gesetz zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung von Laster” erlassen. Es formuliert vor allem für Frauen drastische Einschränkungen. Die vom Justizministerium veröffentlichten Regeln beauftragen spezielle Tugendwächter mit der Kontrolle. Menschenrechtler beobachten bereits die Unterdrückung von Frauen, die aus der Öffentlichkeit verbannt werden. KNA erläutert einige zentrale Bestimmungen:
Laut den neuen Regeln müssen Frauen ihren gesamten Körper verhüllen. Ein unverhülltes Gesicht könne soziale Unruhe stiften und zu Sünden führen, heißt es zur Begründung. Männer müssen Kleidung tragen, die mindestens über die Knie reicht.
Frauen dürfen laut Gesetz nicht mehr ihre Stimme in der Öffentlichkeit erheben. Männer und Frauen, die sich nicht gut kennen, dürfen sich nach den Taliban-Vorstellungen nicht anschauen.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen keine Frauen mitnehmen, wenn sie nicht von ihrem “Mahram” – einem eng verwandten männlichen Aufpasser oder ihrem Ehemann – begleitet sind. Transportunternehmen müssen ihre Fahrten für Gebetspausen unterbrechen.
Als verdammungswürdiges Verhalten sind beispielsweise “Unzucht”, lesbische Beziehungen oder Glücksspiel genannt. Die Taliban verbieten jede Form von Fotografie oder Videoaufnahmen von Menschen und Tieren.
Verboten wird das Tragen und Verteilen von christlichen Kreuzen oder Anhängern und weiterer “unislamischer” Symbole.
Die Sittenwächter erhalten weitreichende Rechte. So dürfen sie bei Verstößen Personen Geldstrafen verhängen und bis zu drei Tage ins Gefängnis bringen.
Beobachter schauen jetzt mit großer Sorge darauf, wie streng die neuen Regeln durchgesetzt werden.