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Ärztepräsident begrüßt Neuanlauf für Regelung der Sterbehilfe

Die Bundesärztekammer plädiert für eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe. Sie sieht es aber nicht als ärztliche Aufgabe an, bei Selbsttötungen zu helfen. Das müsse jeder Arzt nach seinem Gewissen entscheiden.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt begrüßt die Kompromisssuche einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe, lehnt aber eine aktive Unterstützung der Bundesärztekammer etwa durch eine Veröffentlichung einer Liste von hilfswilligen Medizinern ab. “Eine gesetzliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe ist erforderlich, um den derzeitigen ungeregelten Zustand nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020 zu beenden, der für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch ist wie für Ärztinnen und Ärzte”, sagte Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Mittwoch).

“Wenn Suizidhilfe mehr und mehr zu einem Geschäftsmodell wird, kommen wir auf eine ganz schiefe Bahn”, warnte der Mediziner. Nötig sei bei einer Neuregelung vor allem die Etablierung eines Schutzkonzepts. So müsse unter anderem sichergestellt sein, dass der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen werde und tatsächlich dauerhaften Charakter habe. “Außerdem müssen geeignete Maßnahmen der Suizidprävention entwickelt werden, um zu verhindern, dass sich Menschen beispielsweise wegen einer als verzweifelt empfundenen Situation das Leben nehmen”, sagte Reinhardt.

Auf die Frage, ob die Bundesärztekammer zum Ausbremsen umstrittener Sterbehilfevereine auf Ihrer Homepage eine Liste der Ärztinnen und Ärzte veröffentlichen würde, die für eine Suizid-Assistenz zur Verfügung stehen, sagte Reinhardt: “Definitiv nein.” Die Suizid-Begleitung sei Ärztinnen und Ärzten berufsrechtlich nicht untersagt, aber sie sei keine ärztliche Aufgabe. Wenn Ärztinnen und Ärzte in konkreten, schwierigen Situationen für sich nach sorgfältiger Abwägung anders entschieden, respektiere er das. Aber: “Wir als Bundesärztekammer werden nichts unterstützen, was den Eindruck erweckt, Suizidbeihilfe gehöre zur ärztlichen Tätigkeit.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird. Zwei Gesetzentwürfe, die unter anderem Beratungspflichten und Entscheidungsfristen vorsahen, verfehlten 2023 eine Mehrheit im Bundestag. Derzeit gibt es Bemühungen um einen neuen Anlauf. Experten warnen davor, dass Suizidbeihilfe ansonsten zum Geschäftsmodell wird.