Die Ärzteschaft sieht die Teil-Legalisierung von Cannabis kritisch. Strengere Regeln beim Online-Handel begrüßt die Bundesärztekammer daher – fordert aber darüber hinaus weitere Verschärfungen.
Eine Gesetzesverschärfung beim Online-Handel mit medizinischem Cannabis ist aus Sicht der Bundesärztekammer nötig und sinnvoll. “Seit der Herausnahme von Medizinal-Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen”, sagte Ärztekammerpräsident Klaus Reinhardt am Mittwoch. Eine sorgfältige ärztliche Aufklärung und Begleitung seien jedoch dringend notwendig.
Die Bundesärztekammer plädiert daher dafür, Cannabis wieder als Betäubungsmittel zu führen. “Die Herausnahme von Medizinal-Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz war ein Fehler. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines Betäubungsmittels”, sagte Reinhard. Eine Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz erhöhe die Therapiesicherheit und könne Missbrauch verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant schärfere Regeln bei der Verordnung von Cannabis als Medizinprodukt. Künftig soll die Verschreibung nur nach vorherigem, persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen. Videosprechstunden sollen nicht ausreichen. Auch Folgeverschreibungen sollen mindestens einmal jährlich den persönlichen Kontakt voraussetzen. Der Versandhandel mit Cannabisblüten soll ganz verboten werden. Hintergrund ist, dass zahlreiche Online-Anbieter Medizinal-Cannabis auf Privatrezept ohne persönlichen Arztkontakt verschreiben.