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Achteinhalb Jahre Haft wegen Versklavung einer Jesidin

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS und Menschenhandel – so lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz wegen der Versklavung einer Jesidin. Angeklagt war eine Deutsche.

Wegen der Versklavung einer Jesidin im Irak und in Syrien hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Angeklagte nunmehr zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Deutsche Nadine K. sei schuldig unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Menschenhandel, wie das OLG am Montag mitteilte.

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ein vorhergehendes Urteil des OLG im Schuldspruch geändert und zur erneuten Entscheidung über das Strafmaß an das OLG zurückverwiesen. Der BGH hatte entschieden, dass die Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord entfällt. Zwar belegten die Feststellungen des OLG das Vorliegen des vom IS begangenen Völkermords an den Jesiden, rechtfertigten jedoch nicht die Verurteilung der Angeklagten wegen Beihilfe zu diesem Völkermord.

Der Bundesgerichtshof hatte den Strafausspruch des Oberlandesgerichts aufgehoben, das die Angeklagte ursprünglich zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Das OLG musste jetzt nur noch über die Strafzumessung entscheiden. Dabei berücksichtigte es nach eigenen Angaben, “dass die Angeklagte zwischenzeitlich eine deutliche und glaubhafte De-Radikalisierung gezeigt” habe.

Nadine K. hatte den Feststellungen zufolge in Deutschland einen Syrer geheiratet und war mit ihm 2014 nach Syrien und dann ins irakische Mossul gegangen. Dort schloss sich das Paar nach Überzeugung des Oberlandesgerichts den IS-Terroristen an.

Der Mann habe als Arzt des IS gearbeitet. In der Villa des Paares sei dann über Jahre eine Jesidin misshandelt und als Sklavin ausgebeutet worden. Nadine K. habe auch davon gewusst und es ermöglicht, dass ihr Mann die Jesidin über einen Zeitraum von drei Jahren immer wieder vergewaltigte. Laut IS-Ideologie sei die Jesidin Eigentum des Mannes gewesen, so die Koblenzer Richter.

Erst nach der militärischen Niederlage des IS kam die Jesidin frei. Sie leidet nach Feststellung des Koblenzer Gerichts bis heute erheblich an den Folgen der Misshandlungen und Vergewaltigungen. Nadine K. wurde von Kurden verhaftet und im März 2022 nach Deutschland zurückgebracht.