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Abtreibungsverbot: Lippstädter Gynäkologe legt Berufung ein

Gynäkologe Joachim Volz legt im Streit um ein Abtreibungsverbot in Lippstadt Berufung ein. Sein Anwalt sieht das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm als fehlerhaft und verweist auf den Arbeitsvertrag.

Chefarzt Joachim Volz (re.) und Politikerin Sarah Gonschorek (li.) bei der Demonstration vor der Gerichtsverhandlung in Lippstadt (Archivbild)
Chefarzt Joachim Volz (re.) und Politikerin Sarah Gonschorek (li.) bei der Demonstration vor der Gerichtsverhandlung in Lippstadt (Archivbild)Imago / epd

Im Rechtsstreit mit dem Klinikum Lippstadt um die Zulässigkeit medizinischer Schwangerschaftsabbrüche hat der Gynäkologe Joachim Volz Berufung eingelegt. Wie Volz’ Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, wurde die Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm vor einigen Tagen eingelegt.

„Das Urteil des Arbeitsgerichts basiert auf wesentlichen Fehlern“, sagte Müller-Heidelberg. Das Arbeitsgericht Hamm hatte es als rechtmäßig angesehen, dass das Krankenhaus Lippstadt Volz nach einer Fusion mit einem katholischen Träger Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation untersagt hatte.

Anwalt sieht Abtreibungsverbot im Widerspruch zum Arbeitsvertrag

Das Arbeitsgericht hatte am 8. August eine Klage des Gynäkologen gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen. Der Gynäkologe hatte gegen zwei Weisungen des „Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm zulässig.

Müller-Heidelberg erklärte, das Gericht gehe in seinem Urteil fälschlich davon aus, dass auch der medizinische Schwangerschaftsabbruch im Abtreibungsparagrafen 218a, Absatz 2 rechtswidrig sei. „Das ist er nicht“, betonte Müller-Heidelberg. Das Urteil stütze sich des Weiteren auf das Direktionsrecht nach Paragraf 106 der Gewerbeordnung. „Darin steht aber, dass Weisungen nur im Rahmen des Arbeitsvertrags gegeben werden dürfen. Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation sind im Arbeitsvertrag von Dr. Volz ausdrücklich zugelassen“, sagte der Anwalt. Der frühere Geschäftsführer werde das gegebenenfalls auch beim Berufungstermin bezeugen.

Abtreibungsverbot: Unterschiedliche Positionen der Kirchen

Zudem berufe sich das Gericht auf das Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche. „Die Klinik ist aber kein katholisches Krankenhaus, sondern ein christliches Krankenhaus“, sagte Müller-Heidelberg. Es gebe keine einheitliche „christliche“ Auffassung zum Schwangerschaftsabbruch. Die evangelische und die katholische Auffassung differierten. Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erwartet der Jurist bis zum Sommer 2026.