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Abschiebehaft: Kurde seit 41 Tagen im Hungerstreik in Sachsen

Der Sächsische Flüchtlingsrat hat den Gesundheitszustand des seit 41 Tagen in Abschiebehaft hungerstreikenden Hamza A. als bedrohlich bezeichnet. Der 48-Jährige wirke bei jedem Besuch in der Dresdener Abschiebehaft schwächer und abgemagerter, teilte der Verein am Freitag mit.

Hamza A. befindet sich dem Flüchtlingsrat zufolge in Abschiebehaft, da sein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und von einem Leipziger Gericht abgelehnt wurde. Das Gericht habe die vorgelegten Unterlagen zur Verfolgung in der Türkei für nicht glaubhaft gehalten. Hamza A. hatte sich in der Türkei den Angaben zufolge in teils verbotenen Parteien der kurdischen Freiheitsbewegung engagiert.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates lebt der Kurde seit sechs Jahren in Deutschland. In seinem Heimatland Türkei sei er mehrfach festgenommen worden und habe Gewalt durch Polizei und Soldaten erfahren.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates sollte Hamza A. bis Dienstag kommender Woche abgeschoben werden. Bislang seien zwei Abschiebeversuche gescheitert. Eine Abschiebung sei derzeit aber ausgesetzt, bis über einen Asylfolgeantrag entschieden werde. Die kurdische Arbeiterpartei PKK hatte im Mai nach 40 Jahren den Kampf gegen den türkischen Staat beendet und ihre Auflösung erklärt.