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24-Stunden-Shops möglich – Bayern liberalisiert den Ladenschluss

Der Bayerische Landtag hat ein neues Ladenschlussgesetz beschlossen. Ab August sind zum Beispiel Kleinstsupermärkte möglich, die auch nachts offen haben. In denen herrschen aber besondere Bedingungen.

In Bayern kann man künftig in speziellen Lebensmittelgeschäften rund um die Uhr einkaufen. Es geht um personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese dürfen fortan täglich 24 Stunden öffnen, auch an Sonn- und Feiertagen. Das hat der Bayerische Landtag am Donnerstag in München beschlossen. Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz tritt am 1. August in Kraft.

Bei Bedarf können die Gemeinden die Öffnung von Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen auf ein Minimum von acht Stunden beschränken, wie Bayerns Arbeitsministerium mitteilte. Damit wolle man dem Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohnern entgegenkommen.

Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes: Bis zu acht lange Verkaufsnächte von 20 bis 24 Uhr können Gemeinden ohne Anlass an Werktagen festsetzen. Geschäfte können ihrerseits eigenständig an bis zu vier Werktagen bis Mitternacht öffnen. Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte legen künftig selbst fest, ob Geschäfte mit Souvenirs, Erfrischungen oder religiösen Waren an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für je bis zu acht Stunden öffnen dürfen.

Überdies gibt es eine Neuerung zu den bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht, zum Beispiel mit einem historischen Markt. Besondere Anträge braucht es nicht mehr. Dies diene dem Bürokratieabbau, heißt es.

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, das neue Ladenschlussgesetz bilde die Lebensrealität in den Gemeinden ab. Ihr sei es ein Anliegen, dass die Grund- und Nahversorgung für die Menschen verbessert werde. Scharf betonte: “Die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe bleibt unangetastet. Ebenso rütteln wir nicht an den gesetzlichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz.” Bayern habe weiter das deutschlandweit höchste Schutzniveau.