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20 Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr 1.571 Fälle von akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung verfolgt. Das sind 20 Prozent mehr als 2021, wie das Statistische Amt MV am Mittwoch mitteilte. Insgesamt meldeten die Jugendämter 5.212 Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2022, damit gab es bei zwei Prozent aller Minderjährigen im Land gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls, im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um knapp 13 Prozent. In diesen Fällen führte das Jugendamt ein Einschätzungsverfahren durch.

Im Laufe des Verfahrens bestätigten sich in 979 Fällen eine akute und in 592 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung, so die Statistik für 2022. Darunter waren im vergangenen Jahr 591 Fälle mit Anzeichen von Vernachlässigungen, 276 Anzeichen von körperlichen Misshandlungen, 345 Fälle von psychischen Misshandlungen und 50 Anzeichen für sexuelle Gewalt. Bei akuten Fällen sei eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten.

In 2.255 Verfahren (43 Prozent) sei keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf etwa in Form von Erziehungsberatung oder einer Schutzmaßnahme festgestellt worden, hieß es. In 1.386 Verfahren (knapp 27 Prozent) sei weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt worden.

Ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bestehen. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen Eindruck von den Minderjährigen und der persönlichen Umgebung. Im vergangenen Jahr betraf dies laut Statistikamt 2.619 Mädchen und 2.593 Jungen in MV. Während bei Mädchen die meisten Verfahren bei Drei- bis Sechsjährigen durchgeführt wurden, waren die Jungen am häufigsten zwischen sechs und zehn Jahre alt.