Über 100 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gehen gegen die geplante Krankenhaus-Reform des Landes vor. „Dem Ministerium sind landesweit 95 Klageverfahren und 20 Eilverfahren, in Summe also 115 Verfahren, bekannt“, sagte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). Der Großteil der Klagen beziehe sich darauf, dass ein Krankenhaus den Versorgungsauftrag für eine einzelne Leistungsgruppe nicht erhalten habe. In den Feststellungsbescheiden zur Krankenhausplanung seien rund 6.200 Einzelentscheidungen zur Zuweisung von Leistungsgruppen enthalten.
Die Klagefrist ist nun abgelaufen. Die längste individuelle Klagefrist endete demnach am 23. Februar. Das erste Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat das Ministerium gerade gewonnen, es ging um die Versorgung kleinster Frühchen am Marien-Hospital Düren.
Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen seien in einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden, erklärte die Ministeriumssprecherin. „Aber es war auch immer klar, dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung bedeutet und dass es zu Gerichtsverfahren kommen wird.“ Jetzt gelte es, die weiteren Verfahren abzuwarten.
Kern der zum 1. April startenden Reform sind neue Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung. Spezialisierung und Zentralisierung sollen künftig die bestmögliche Qualität bei der Behandlung gewährleisten. Damit sollen künftig nicht länger alle Kliniken alles anbieten, sondern das jeweilige Leistungsangebot richtet sich nach den bisherigen Fallzahlen und wird auf weniger Häuser konzentriert.
Viele Krankenhäuser müssen als Folge der Reform ihr Angebot einschränken.