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1.718 Kindeswohlgefährdungen in MV registriert

Die Zahl der akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr gegenüber 2023 um 2,7 Prozent auf 1.718 Fälle angestiegen. Wie das Statistische Amt MV am Dienstag in Schwerin mitteilte, meldeten die Jugendämter im Jahr 2024 insgesamt 5.502 Gefährdungseinschätzungen. Damit habe es im vergangenen Jahr bei 2,3 Prozent aller Minderjährigen wesentliche Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls gegeben, sodass das Jugendamt ein Einschätzungsverfahren machte, hieß es. In 1.120 Fällen habe eine akute und in 598 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vorgelegen.

Von akuten Fällen ist die Rede, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten ist: Im Jahr 2024 gab es laut Mitteilung Anzeichen für 633 Vernachlässigungen, 322 körperliche Misshandlungen, 405 psychische Misshandlungen und 61 Anzeichen für sexuelle Gewalt.

Bei 2.248 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung (40,9 Prozent) wurde demnach keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf zum Beispiel in Form von Erziehungsberatung oder einer Schutzmaßnahme. In 1.536 Verfahren (knapp 28 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Betroffen waren laut Statistikamt insgesamt 2.657 Mädchen und 2.845 Jungen. Die meisten Verfahren wurden bei den sechs- bis unter zehnjährigen Mädchen und Jungen durchgeführt. In rund 82 Prozent der insgesamt 95 Fälle mit akuten und latenten Anzeichen für sexuelle Gewalt waren die Betroffenen weiblich.

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) sagte laut Mitteilung ihres Ministeriums: „Jede Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt darf uns als Gesellschaft nicht ruhen lassen.“ Mehr als bisher müsse fachübergreifend kooperativ gedacht und gehandelt werden. Das geplante, neue Kinderschutzstrukturgesetz fördere die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und trage den vorhandenen Bedarfen und künftigen Herausforderungen Rechnung. Auch die 2026 geplante Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung solle den Kinderschutz stärken. Dazu gehöre die Einrichtung der Zentralen Stelle Kinderschutz.