Rot-Grün begrüßt Urteil des Staatsgerichtshofs zu Namensnennungen

Vertreter der rot-grünen Regierungskoalition in Niedersachsen haben erfreut auf die Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofs reagiert, nach der das Innenministerium in Hannover nicht die Vornamen von Verdächtigen der Krawalle in der Silvesternacht 2022/23 an die Abgeordneten des Parlaments herausgeben muss. Diese Forderung hatte zuvor der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe erhoben.

Innenstaatssekretär Stephan Manke (SPD) sagte, er sehe durch die Entscheidung der Bückeburger Richter die Rechtsauffassung der Landesregierung vollständig bestätigt. Die Frage- und Informationsrechte der Landtagsmitglieder seien wichtige demokratische Instrumente. Zugleich sehe die Verfassung jedoch ausdrücklich vor, dass Informationen nicht weitergegeben werden dürften, wenn schutzwürdige Interessen Dritter durch die Auskunft verletzt würden.

Nach den Worten der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anne Kura zielte die AfD mit ihrer Frage nach den Vornamen von Tatverdächtigen vor allem darauf ab, „rassistische Vorurteile zu schüren“. Die Antwort hätte keinen belastbaren Erkenntnisgewinn zur fraglichen Silvesternacht gebracht. Weil die AfD die Preisgabe der Vornamen ersichtlich deswegen begehrt habe, um die politische Debatte anzuheizen, sei auch eine vertrauliche Unterrichtung im Landtag nicht infrage gekommen.

In der Silvesternacht zu 2023 gab es an mehreren Orten in Niedersachsen Angriffe auf Einsatzkräfte. Der AfD-Politiker Bothe hatte vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof geklagt, weil die Landesregierung seiner Auffassung nach ihre Auskunftspflicht verletzt habe. Nach Ansicht des Gerichts war das aber nicht der Fall. Ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, der eine Identifizierung für die Betroffenen zur Folge haben könne, sei nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände vorlägen, entschied das Gericht.