Oldenburger Kirche verpflichtet sich per Gesetz zum Klimaschutz

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg hat ihre Klimaschutzziele verbindlich festgeschrieben. Die in Rastede bei Oldenburg tagende Synode verabschiedete am Freitag in erster Lesung ein Klimaschutzgesetz mit dem Ziel, bis 2035 die Treibhaus-Emissionen der Landeskirche um 90 Prozent zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 soll vollständige Klimaneutralität erreicht sein.

Das Gesetz und die dazugehörende Verordnung seien ehrgeizig und konzentrierten sich insbesondere auf Gebäude und Mobilität, erläuterte Oberkirchenrat Udo Heinen bei der Einbringung des Gesetzes. Die Verordnung sei hinreichend flexibel, um die Ziele dem Stand der Technik anpassen zu können. Auch die Kompensation nicht vermeidbarer Treibhausgas-Emissionen werde über das neue Gesetz geregelt.

Unter anderem sollen Gebäude und Anlagentechniken energetisch optimiert und ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen versorgt werden, führte Heinen aus. Bei Dienstreisen solle künftig auf öffentliche und klimafreundliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Für trotzdem notwendige Dienstfahrzeuge dürfen nur noch Autos ohne fossiler Verbrennungstechnik angeschafft werden.

Das Gesetz verpflichtet Heinen zufolge die oldenburgische Kirche außerdem, in kirchlichen Einrichtungen und Kantinen ökologische, nachhaltig hergestellte und fleischreduzierte Speisen anzubieten. Die Lebensmittel sollen fair gehandelt, regional, saisonal und dem Tierwohl angemessen sein.

Weiter werden alle kirchliche Einrichtungen aufgefordert, ihre Ressourcen für Investitionen in erneuerbare Energien zu nutzen. Dazu gehören laut Heinen auch die Vermögensanlagen. So müsse die Klimawirkung der Geldanlagen als notwendiger Bestandteil einer ethisch-nachhaltigen Geldanlage berücksichtigt werden.