Nordkirche verankert Geschlechtergerechtigkeit gesetzlich

Mit großer Mehrheit hat die Landessynode der evangelischen Nordkirche am Sonnabend das Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in zweiter Lesung angenommen. Mit dem Beschluss seien die Anerkennung und die Gleichberechtigung aller Geschlechter – weiblich, männlich, divers sowie nicht-binär – jetzt gesetzlich verankert, hieß es. „Ich bin froh, dass wir diesen Schritt nun vollzogen haben“, sagte Präses Ulrike Hillmann nach der Abstimmung.

Ziele des Gesetzes seien neben der Gleichstellung von Frauen und Männern die rechtliche Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtlichkeiten und vielfältiger Geschlechteridentitäten in der Nordkirche. Diese vollziehe damit rechtlich nach, was im staatlichen Recht bereits seit fünf Jahren Realität ist, sagte Hillmann. „Niemand darf aufgrund seiner Geschlechtlichkeit oder Geschlechteridentität diskriminiert werden. Alle Geschlechter sind in unserer Nordkirche willkommen!“

Das Gesetz war im Februar 2022 schon einmal beraten und damals in zweiter Lesung knapp gescheitert. Gegenüber dem damaligen Entwurf sei jetzt keine Änderung der Verfassung notwendig, hieß es. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine geschlechtersensible Sprache vor. Bei der Entsendung oder Berufung in Gremien sei zudem darauf zu achten, dass Menschen jeden Geschlechts angemessen berücksichtigt werden. Außerdem sollen Stellen künftig für Menschen jeden Geschlechts ausgeschrieben werden.