Lehrkräfte zum evangelischen Religionsunterricht beauftragt

Insgesamt 32 Lehrkräfte aller Schulfomen aus ganz Niedersachsen sind am Freitag mit der Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts beauftragt worden. Nach einem Gottesdienst in Rastede bei Oldenburg erhielten sie ihre Vokationsurkunden, wie die oldenburgische Kirche am Freitag mitteilte. Außerdem erhielten drei Lehrkräfte die kirchliche Beauftragung für ihren Dienst in der Schulseelsorge.

In seiner Predigt betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker die Bedeutung des Religionsunterrichts: „85 Jahre nach der Reichspogromnacht wird Unsagbares wieder schamlos ausgesprochen. Lange verdeckter Rassismus und Antisemitismus treten offen und gewalttätig zutage. Rechtsextremismus macht sich wieder breit.“ Hinzu komme die wachsende Verunsicherung angesichts von Klimawandel, Corona-Pandemie und der Kriege in der Ukraine und Nahost.

Der Vermittlung von Empathie, Verantwortungsgefühl, Ich-Stärke, Nachsicht und Solidarität komme eine große Bedeutung zu, sagte Mucks-Büker. Es gehe nicht nur um Zahlen, Daten, Fakten. „Das emotionale und soziale Lernen ist mindestens ebenso wichtig. Und dann noch Religion: Religion ist Herzensbildung.“ So könnten Religionslehrkräfte als Person und Persönlichkeit Orientierung geben.

Der Religionsunterricht ist in Deutschland eine „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Staat und Kirche. Die Vokation ist dabei ein Baustein, mit dem die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Um eine Vokation zu erhalten, brauchen Lehrkräfte ein zweites Staatsexamen. Außerdem müssen sie einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören und eine Vokationstagung als Fortbildung besucht haben.