Erzbischof Marx warnt vor Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx warnt davor, Schwangerschaftsabbrüche in einem frühen Stadium zu legalisieren. Andernfalls drohe „ein Kampf in der Gesellschaft über den Schutz des menschlichen Lebens“, sagte der Kardinal am Mittwochabend bei der Maiandacht im Münchner Liebfrauendom laut Mitteilung. Zugleich kündigte er Widerstand der katholischen Kirche gegen eine Neuregelung an, die „den Schutz des ungeborenen Lebens noch einmal kleiner werden“ lasse. „Ein abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene, wie könnte das akzeptabel sein? Auf keinen Fall!“

Der in den 1990er Jahren „mühsam errungene Kompromiss“ zum Schwangerschaftsabbruch müsse aufrechterhalten werden, forderte Kardinal Marx. Laut aktueller Gesetzeslage sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Die katholische Kirche sei mit dieser Regelung „nicht überaus glücklich“, räumte Marx ein. Aber sie behalte sowohl die „Not der Frau“ als auch das „Recht des Kindes auf Leben“ im Blick.

In den vergangenen Wochen hatte die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland wieder an Fahrt aufgenommen: Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte Mitte April eine Reform des Abtreibungsrechts empfohlen. Das Gremium rät, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren. Die Bundesregierung ließ offen, ob sie noch in der laufenden Legislaturperiode eine Gesetzesänderung in Angriff nimmt. Sie strebt einen breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens an.

Die evangelische Kirche steht einer Neuregelung offener gegenüber als die katholische: Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich dafür ausgesprochen, frühe Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen außerhalb des Strafrechts zu regeln. Das Leitungsgremium hält eine abgestufte Fristenkonzeption für denkbar und nennt Eckdaten: Laut dem Papier sollen zwar mindestens Abbrüche ab der 22. Schwangerschaftswoche verboten und nur in definierten Ausnahmen zulässig sein. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen aber könnten Abbrüche demnach erlaubt sein. (01/1385/02.05.2024)