Caritas: Gesundheitskioske müssen im Gesetzentwurf bleiben

Rund 1.000 waren bundesweit vorgesehen, doch nun tauchen die Gesundheitskioske plötzlich nicht mehr im Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform auf. Die Caritas kritisiert das und verweist auf funktionierende Vorbilder.

 Die ursprünglich geplanten Gesundheitskioske sollten aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes unbedingt im Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform erhalten bleiben. Die Einrichtungen lieferten einen innovativen Beitrag für die Gesundheitsversorgung im Quartier, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa am Dienstag in Berlin. Durch niedrigschwellige Angebote stellten sie die Vor- und Nachsorge insbesondere vulnerabler Personengruppen zielgenau sicher.

Zunächst hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Aufbau von 1.000 Gesundheitskiosken als Beratungsangebote für Menschen in sozial benachteiligten Regionen bundesweit vorgesehen. In den am Montag öffentlich gewordenen Referentenentwürfen für Gesundheitsreformen tauchen sie jedoch nicht mehr auf.

Welskop-Deffaa betonte, durch Beratung und Vermittlung werde in Gesundheitskiosken sozial benachteiligten Menschen der Zugang zum Gesundheitssystem leicht gemacht. Das neue Angebot habe sich an den Standorten, an denen die Caritas in den vergangenen Jahren Gesundheitskioske mit aufgebaut habe, bewährt, so die Präsidentin. „Gerade auch für Migrantinnen und Migranten“. Auch in vielen anderen Ländern wie Finnland oder in den USA und Kanada gebe es dafür Belege.