Bremer Sozialpastorin begrüßt AfD-Äußerungen von Diakonie-Chef

Bremens Landessozialpastorin Karin Altenfelder begrüßt die Äußerungen von Deutschlands Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch über den Umgang mit AfD-Parteigängern unter den Beschäftigten des evangelischen Wohlfahrtsverbandes. Hetze gegen Menschen mit Migrationsgeschichte oder aber auch die Herabwürdigung von Menschen mit Beeinträchtigungen seien mit der christlichen Ethik als Fundament der Diakonie nicht vereinbar, erklärte Altenfelder am Dienstag auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Schuch hatte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag) gesagt: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Er hatte aber zugleich erklärt, dass es dabei um das Verhalten des oder der jeweiligen Beschäftigten und um die Unterstützung der Ziele der AfD gehe. Den Beschäftigten müsse zunächst in Gesprächen deutlich gemacht werden, dass für menschenfeindliche Äußerungen in Diakonie-Einrichtungen kein Platz sei. „Aber wenn das nichts ändert, muss es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben“, sagte der Diakonie-Präsident.

Bremens Diakonie-Vorständin Altenfelder sagte: „Wir verstehen uns als Sprachrohr aller, deren Stimme kaum gehört wird. Wir wollen dazu beitragen, dass diese Menschen in die Gesellschaft integriert und gerade nicht ausgegrenzt werden.“ Dies sei das Gegenteil von dem, was die AfD vor sich hertrage. Ihr sei in Bremen jedoch kein Fall bekannt, in dem sich diakonische Mitarbeitende in der AfD engagieren oder für die Partei kandidieren.

Die Äußerungen von Schuch stoßen auch auf Vorbehalte. So sagte der Bochumer Arbeitsrechtler und Experte für das kirchliche Arbeitsrecht, Jacob Joussen, dem Evangelischen Pressedienst (epd), allein aus einer Parteimitgliedschaft könnten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen. „Weder darf der Arbeitgeber danach fragen, noch ist eine Parteimitgliedschaft ein Kündigungsgrund“, erklärte er.